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Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 sind ein wichtiger Bestandteil zur Gewährleistung der Sicherheit und Konformität von Arbeitsplätzen. Bei diesen Inspektionen können jedoch häufig Fehler gemacht werden, die ihre Wirksamkeit beeinträchtigen können. In diesem Artikel gehen wir auf einige der häufigsten Fehler ein, die es bei Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 zu vermeiden gilt.
1. Mangel an angemessener Ausbildung
Einer der häufigsten Fehler bei Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 ist mangelnde Schulung. Um Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz wirksam erkennen und beheben zu können, müssen Prüfer mit den Vorschriften und Anforderungen der DGUV Vorschrift 70 vertraut sein. Ohne entsprechende Schulung können Inspektoren kritische Punkte übersehen oder Verstöße nicht ordnungsgemäß dokumentieren.
2. Unzureichende Vorbereitung
Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Vorbereitung auf die Inspektion. Prüfer sollten sich vor der Durchführung einer Prüfung gründlich mit den Anforderungen der DGUV Vorschrift 70 vertraut machen und sicherstellen, dass sie über die notwendigen Werkzeuge und Geräte zur ordnungsgemäßen Beurteilung des Arbeitsplatzes verfügen. Ohne angemessene Vorbereitung übersehen Inspektoren möglicherweise wichtige Sicherheitsrisiken oder führen keine gründliche Inspektion durch.
3. Versäumnis, die Ergebnisse zu dokumentieren
Bei einer DGUV-Vorschrift 70-Prüfung ist die Dokumentation aller Befunde unerlässlich. Wenn Verstöße nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden, kann es zu Missverständnissen oder Streitigkeiten zwischen dem Prüfer und dem Arbeitgeber kommen. Die Inspektoren sollten detaillierte Notizen und Fotos zu allen während der Inspektion festgestellten Sicherheitsrisiken machen und klare Empfehlungen zu deren Behebung abgeben.
4. Mitarbeitereingaben ignorieren
Mitarbeiter sind oft die beste Informationsquelle über Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz. Prüfer sollten sich bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 die Zeit nehmen, Mitarbeiter zu befragen und sich deren Anliegen anzuhören. Wenn die Eingaben der Mitarbeiter ignoriert werden, kann dies dazu führen, dass Sicherheitsrisiken übersehen werden und die Arbeitnehmer nicht bereit sind, die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
5. Unterlassene Nachverfolgung
Nach der Durchführung einer DGUV Vorschrift 70-Prüfung ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber nachzusprechen, um sicherzustellen, dass die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Inspektoren sollten klare Zeitpläne für die Bewältigung von Sicherheitsrisiken vorlegen und bei Bedarf Folgeinspektionen planen. Die Nichtbeachtung kann zu anhaltenden Sicherheitsverstößen und erhöhten Risiken für die Mitarbeiter führen.
Abschluss
Insgesamt kann die Vermeidung dieser häufigen Fehler dazu beitragen, die Wirksamkeit der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 sicherzustellen und einen sicheren und regelkonformen Arbeitsplatz zu fördern. Durch die Priorisierung angemessener Schulung, Vorbereitung, Dokumentation, Mitarbeitereingaben und Nachbereitung können Inspektoren dazu beitragen, Sicherheitsrisiken zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu Unfällen oder Verletzungen führen.
FAQs
1. Wie oft sollten Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 70 durchgeführt werden?
Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 70 sollten regelmäßig durchgeführt werden, wobei die Häufigkeit von den spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes und der Art der vorhandenen Gefahren abhängt. Im Allgemeinen sollten Inspektionen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, bei Hochrisikobranchen oder Arbeitsplätzen können jedoch häufigere Inspektionen erforderlich sein.
2. Was sollten Arbeitgeber tun, wenn bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 Verstöße festgestellt werden?
Werden bei einer DGUV Vorschrift 70-Prüfung Verstöße festgestellt, sollte der Arbeitgeber unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Sicherheitsrisiken zu begegnen und empfohlene Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Arbeitgeber sollten eng mit den Inspektoren zusammenarbeiten, um einen Plan zur Behebung von Verstößen und zur Vermeidung künftiger Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu entwickeln.
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