Häufige Missverständnisse über die UVV-Vorschriften DGUV V70 entlarvt

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Die Vorschrift 70 (V70) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist eine Reihe von Vorschriften, die den Einsatz von UV-Geräten am Arbeitsplatz regeln. Diese Vorschriften, auch UVV-Vorschriften genannt, sollen Arbeitnehmer vor den schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung schützen.

Irrtum 1: UVV-Vorschriften sind nicht notwendig

Ein weit verbreitetes Missverständnis über die UVV-Vorschriften DGUV V70 ist, dass diese nicht notwendig seien. Einige Arbeitgeber glauben, dass die Verwendung von UV-Geräten sicher ist, auch wenn keine Vorschriften bestehen. Allerdings kann UV-Strahlung schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Hautkrebs und Augenschäden verursachen. Durch die Beachtung der UVV-Vorschriften können Arbeitgeber die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer gewährleisten.

Irrtum 2: UVV-Vorschriften sind zu kompliziert

Ein weiteres Missverständnis besteht darin, dass die UVV-Vorschriften zu kompliziert seien, um sie einzuhalten. Auch wenn die Vorschriften auf den ersten Blick einschüchternd wirken, sind sie doch recht einfach, wenn man erst einmal die Grundlagen verstanden hat. Arbeitgeber können sich von Sicherheitsfachkräften oder Schulungsprogrammen beraten lassen, um die Einhaltung der DGUV V70 UVV-Vorschriften sicherzustellen.

Irrtum 3: UV-Geräte benötigen keine regelmäßige Wartung

Einige Arbeitgeber glauben, dass UV-Geräte keiner regelmäßigen Wartung bedürfen. Um den sicheren Betrieb von UV-Geräten zu gewährleisten, ist jedoch eine regelmäßige Wartung unerlässlich. Durch die Einhaltung der Wartungsrichtlinien der UVV können Arbeitgeber Unfälle verhindern und die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern.

Irrtum Nr. 4: UV-Schutz ist nur für Außenstehende notwendig

Viele Arbeitgeber sind der Meinung, dass ein UV-Schutz nur für Arbeiter erforderlich ist, die im Freien der Sonne ausgesetzt sind. Allerdings sind auch Arbeiter in Innenräumen, die UV-Geräte verwenden, der Gefahr einer UV-Strahlung ausgesetzt. Für Arbeitgeber ist es wichtig, allen Arbeitnehmern, die möglicherweise UV-Strahlung ausgesetzt sind, den erforderlichen Schutz und die erforderliche Schulung zu bieten.

Irrtum 5: Die Einhaltung der UVV-Vorschriften ist optional

Einige Arbeitgeber sind der Meinung, dass die Einhaltung der UVV-Vorschriften optional ist. Allerdings sind die UVV-Vorschriften der DGUV V70 rechtsverbindlich und bei Nichtbeachtung können Bußgelder und Strafen nach sich ziehen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer sicherzustellen.

Abschluss

Für Arbeitgeber ist es wichtig, diese weit verbreiteten Missverständnisse über die UVV-Vorschriften der DGUV V70 zu widerlegen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten. Durch die Einhaltung der Vorschriften können Arbeitgeber ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen und die schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung verhindern.

FAQs

FAQ 1: Wie oft sollten UV-Geräte überprüft werden?

Gemäß der UVV-Vorschrift DGUV V70 sollten UV-Geräte mindestens einmal im Jahr von einem qualifizierten Fachmann überprüft werden. Arbeitgeber sollten außerdem regelmäßige Sichtprüfungen der Geräte durchführen, um sicherzustellen, dass sie in gutem Betriebszustand sind.

FAQ 2: Welche Schutzausrüstung ist für Arbeiter erforderlich, die UV-Geräte verwenden?

Arbeitnehmer, die UV-Strahlung ausgesetzt sind, sollten Schutzausrüstung wie UV-Schutzbrillen, Handschuhe und Kleidung tragen. Arbeitgeber sollten die erforderliche Schutzausrüstung bereitstellen und sicherstellen, dass die Arbeitnehmer im richtigen Umgang damit geschult werden.

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