Wesentliche Anforderungen der DGUV 701 und 702 zur Risikobewertung und -prävention

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DGUV 701 und 702 sind Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die wesentlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und Prävention am Arbeitsplatz festlegen. Diese Vorschriften sollen die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten, indem potenzielle Gefahren in der Arbeitsumgebung identifiziert und gemindert werden. In diesem Artikel gehen wir auf die zentralen Anforderungen der DGUV 701 und 702 ein und diskutieren, wie diese effektiv umgesetzt werden können.

DGUV 701: Gefährdungsbeurteilung

Im Mittelpunkt der DGUV 701 steht der Prozess der Gefährdungsbeurteilung, bei dem mögliche Gefahren am Arbeitsplatz erkannt und die damit verbundenen Risiken bewertet werden. Zu den wesentlichen Anforderungen der DGUV 701 zur Gefährdungsbeurteilung gehören:

  • Identifizierung von Gefahren: Arbeitgeber müssen alle potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren, einschließlich physikalischer, chemischer, biologischer und ergonomischer Gefahren.
  • Bewertung von Risiken: Sobald Gefahren identifiziert wurden, müssen Arbeitgeber die mit jeder Gefahr verbundenen Risiken bewerten, um die Wahrscheinlichkeit und Schwere des Schadens zu bestimmen.
  • Implementierung von Kontrollmaßnahmen: Arbeitgeber müssen Kontrollmaßnahmen implementieren, um die während des Bewertungsprozesses identifizierten Risiken zu beseitigen oder zu reduzieren.
  • Dokumentation: Arbeitgeber müssen den Risikobewertungsprozess dokumentieren, einschließlich der identifizierten Gefahren, bewerteten Risiken und implementierten Kontrollmaßnahmen.

DGUV 702: Prävention

Im Mittelpunkt der DGUV 702 steht die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch die Umsetzung wirksamer Sicherheitsmaßnahmen. Zu den zentralen Anforderungen der DGUV 702 zur Prävention gehören:

  • Schulung und Unterweisung: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern Schulungen und Unterweisungen zur sicheren Ausführung ihrer Aufgaben und zur Verwendung der erforderlichen Ausrüstung anbieten.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern geeignete PSA zur Verfügung stellen, um die mit ihrer Arbeitsumgebung verbundenen Risiken zu mindern.
  • Notfallvorsorge: Arbeitgeber müssen über Verfahren zur Reaktion auf Notfälle wie Brände, ausgelaufene Chemikalien oder medizinische Notfälle verfügen.
  • Gesundheitsüberwachung: Arbeitgeber müssen die Gesundheit von Arbeitnehmern überwachen, die gefährlichen Stoffen oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein könnten.

Abschluss

Insgesamt handelt es sich bei der DGUV 701 und 702 um wesentliche Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Durch die Einhaltung der in diesen Vorschriften dargelegten Hauptanforderungen können Arbeitgeber potenzielle Gefahren wirksam erkennen und mindern, Unfälle und Berufskrankheiten verhindern und ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen.

FAQs

1. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung der DGUV 701 und 702?

Die Nichteinhaltung der DGUV 701 und 702 kann zu Bußgeldern, Strafen und rechtlichen Schritten gegen Arbeitgeber führen, die die in dieser Verordnung dargelegten Anforderungen nicht erfüllen. Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung zu Arbeitsunfällen, Verletzungen und Krankheiten führen, die sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer auswirken können.

2. Wie können Arbeitgeber die Einhaltung der DGUV 701 und 702 sicherstellen?

Arbeitgeber können die Einhaltung der DGUV 701 und 702 sicherstellen, indem sie regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Kontrollmaßnahmen zur Gefahrenminderung umsetzen, Arbeitnehmer schulen und unterweisen und den Gefährdungsbeurteilungsprozess dokumentieren. Durch die Priorisierung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz können Arbeitgeber eine Compliance-Kultur schaffen, die das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter schützt.

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